Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Neben der Entfernung der Beläge mit Hilfe eines zahnärztlichen Ultraschallgerätes ist das gründliche Polieren der Zahnoberflächen eine wichtige Voraussetzung, um die schnelle Bildung von neuen Belägen zu verhindern bzw. länger hinauszuzögern. Wichtig hierbei sind auch das Scaling und die Kürettage – das heißt, das Reinigen der Zahnhälse mit speziellen Instrumenten. Geschieht dies nicht, erhält man nur eine kosmetische Reinigung, die mehr Belastung als Nutzen bringt.
Eine PZR ohne Narkose ist aus tierschutzrechtlicher Sicht verboten. Es verstößt gegen §1 des Tierschutzgesetzes. Eine gut geführte Narkose ist nicht schädlich oder belastend, Zahnstein und Entzündungen in der Maulhöhle hingegen schon.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Neben der Entfernung der Beläge mit Hilfe eines zahnärztlichen Ultraschallgerätes ist das gründliche Polieren der Zahnoberflächen eine wichtige Voraussetzung, um die schnelle Bildung von neuen Belägen zu verhindern bzw. länger hinauszuzögern. Wichtig hierbei sind auch das Scaling und die Kürettage – das heißt, das Reinigen der Zahnhälse mit speziellen Instrumenten. Geschieht dies nicht, erhält man nur eine kosmetische Reinigung, die mehr Belastung als Nutzen bringt.
Eine PZR ohne Narkose ist aus tierschutzrechtlicher Sicht verboten. Es verstößt gegen §1 des Tierschutzgesetzes. Eine gut geführte Narkose ist nicht schädlich oder belastend, Zahnstein und Entzündungen in der Maulhöhle hingegen schon.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Neben der Entfernung der Beläge mit Hilfe eines zahnärztlichen Ultraschallgerätes ist das gründliche Polieren der Zahnoberflächen eine wichtige Voraussetzung, um die schnelle Bildung von neuen Belägen zu verhindern bzw. länger hinauszuzögern. Wichtig hierbei sind auch das Scaling und die Kürettage – das heißt, das Reinigen der Zahnhälse mit speziellen Instrumenten. Geschieht dies nicht, erhält man nur eine kosmetische Reinigung, die mehr Belastung als Nutzen bringt.
Eine PZR ohne Narkose ist aus tierschutzrechtlicher Sicht verboten. Es verstößt gegen §1 des Tierschutzgesetzes. Eine gut geführte Narkose ist nicht schädlich oder belastend, Zahnstein und Entzündungen in der Maulhöhle hingegen schon.
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